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Allgemeine Geschäftsbedingungen2024-08-21T13:11:17+02:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen |  Stand 01. Januar 2024 

Allgemeines 

Für jeglichen Unterricht an der Musikwerkstatt Lichtenberg gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikwerkstatt Lichtenberg und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

Wirksamkeit

Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

Haftung

Die Musikwerkstatt Lichtenberg haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler, ebenso wenig für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht und im Treppenhaus.
Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikwerkstatt Lichtenberg zugefügte Schäden. Es gilt die jeweilige Hausordnung.

Probestunde | Probezeit

Für jeden erteilte Probestunde ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig, die entweder mit der ersten Monatsbeitrag auf das ausgewiesene Konto des Lehrers der Musikwerkstatt Lichtenberg zu überweisen ist oder direkt in der Stunde bar bezahlt werden kann. Für fortlaufende Verträge gelten die ersten 6 Wochen nach dem ersten Termin als Probezeit. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer solchen Kündigung ist das anteilige Unterrichtsentgelt für die genutzten Stunden zu zahlen.

Unterrichtsentgelt

Bei den fortlaufenden Unterrichtsverträgen handelt es sich um Jahresentgelte, die die gesetzlich festgelegte unterrichtsfreie Zeit in den Ferien und Feiertagen des Landes Berlins berücksichtigen. Die Beiträge sind in 12 gleichen Raten jeweils zum 01./15. des Monats fällig. Die Musikwerkstatt Lichtenberg behält sich vor, die Preise im angemessenen Rahmen zu erhöhen. In dem Falle wird mindestens 6 Wochen im Voraus der Schüler schriftlich darüber informiert. In einem solchen Preiserhöhungsfall ist der Schüler berechtigt, mit sechswöchiger Frist zu kündigen.

Zahlungsmodalitäten | Verzug

Alle Zahlungen (bei laufenden Verträgen) erfolgen per Überweisung – wenn nicht anders explizit vereinbart – jeweils zum 01./15. des Monats auf das im Vertrag angegebene Konto. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben. Darüber hinaus werden Mahnkosten von zurzeit 8,00 € berechnet. Bei Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.

Ferienregelung Unterricht

An gesetzlichen Feiertagen, in Ferien und an sonstigen unterrichtsfreien Tagen findet kein regulärer Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Entgelt hat. Ausgenommen sind individuell vereinbarte Kurse, Nachholstunden, Workshops und sämtliche Zeitkarten. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Bundeslandes Berlin.

Unterrichtsausfall

Generell gelten vereinbarte Unterrichtsstunden, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Schüler abgesagt worden sind, als rechtmäßig erteilt. Ausgenommen hiervon sind durch die Musikwerkstatt Lichtenberg verschuldete Ausfälle. In dem Falle werden dem Schüler seitens des Lehrers Alternativtermine angeboten bzw. die ausgefallenen Unterrichtseinheiten von der Musikwerkstatt Lichtenberg zurückerstattet. Die gebuchten Prepaidkarten und Gutscheine sind innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss zu absolvieren, danach verfallen übrige Unterrichtseinheiten.

Kündigung

Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikwerkstatt Lichtenberg bedarf der Schriftform; es gilt stets eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 31. März oder zum 30. September, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Bei Teilnahme bei zeitlich befristeten Kursen ist mit Beendigung dessen keine schriftliche Kündigung notwendig. Für Kursteilnehmer ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ein Rücktritt möglich. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

Verwendung von Film | Fotoaufnahmen

In den Räumen der Musikwerkstatt Lichtenberg werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die volljährigen Kursteilnehmer willigen ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, auf denen der Teilnehmer erscheint, zu gewerblichen Zwecken verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, insbesondere auch im Internet auf der Homepage der Musikwerkstatt Lichtenberg, social media Marketing, Flyern, Werbebroschüren, Plakaten. Sollte der Schüler mit der Verwendung seines Bildnisses im Nachhinein nicht mehr einverstanden sein und kein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht haben, wird die Verwendung der entsprechenden Bilder aus Kulanz unterlassen, außer wenn für die Verwendung der Bilder nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt wurden, die infolge des Unterlassens vergeblich würden. Wurde individualvertraglich eine andere Vereinbarung getroffen, so gilt diese.

Datenschutz | Datenspeicherung

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die interne Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs/Abrechnungszwecke der Musikwerkstatt Lichtenberg. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.